Der Bundesrat hat neue Bestimmungen für Velos und Elektrovelos erlassen, die seit dem 1. Juli 2025 in Kraft sind. Was ändert sich neu beim Personentransport und den schnellen eBikes?
Mehr Möglichkeiten beim Personentransport
Bislang durften auf Velos und Elektrovelos zusätzlich zum Fahrer oder der Fahrerin nur Kinder mitgenommen werden. Neu gilt:
- Auf regulären Velos sowie langsamen und schweren Elektrovelos kann neu eine erwachsene Person zusätzlich zum Fahrer transportiert werden, ODER
- bis zu vier Kinder (statt bisher weniger)
Das eröffnet neue Möglichkeiten – nicht nur für Familien, sondern auch für den alltäglichen Transport von Erwachsenen.
Eine neue Fahrzeugkategorie: Das «schwere» Elektrovelo
Mit den neuen Regelungen kommt auch eine neue Fahrzeugkategorie hinzu: die sogenannten schweren Elektrovelos. Diese sind:
- bis zu 450 kg schwer
- bis zu 25 km/h schnell
- drei- oder vierrädrig (ähnlich wie Cargo-Bikes oder Lastenfahrräder)
Perfekt für den Warentransport oder für Familien, die gerne zu mehreren unterwegs sind.
Neue Bedeutung für das Velo- und das Mofa-Symbol

Das Velosymbol gilt ab sofort für ALLE Velos, Elektrovelos und auch Benzinmofas. Das bedeutet:
- Diese Fahrzeuge dürfen auf allen so signalisierten Trottoirs fahren
- Sie dürfen in geöffneten Einbahnstrassen fahren
Wichtig: Das ist eine Erleichterung für den alltäglichen Veloverkehr – du weisst jetzt genau, wo du fahren darfst.
Das Mofa-Symbol (nur für schnelle und schwere E-Bikes)

Das Mofa-Symbol gilt künftig nur noch für die schnellen Elektrovelos (45 km/h) und die neuen schweren Elektrovelos.
Achtung für e-Bike-Fahrer:innen: Bei einem Mofa-Verbot darfst du als Fahrer:in eines schnellen e-Bikes nicht mehr durchfahren – selbst wenn du den Motor ausschaltest!
Ausnahme: Die Behörden können das Befahren mit e-Bikes jedoch mit dem Zusatzschild «E-Bike gestattet» ausdrücklich erlauben.
Was du sonst noch beachten solltest (Regeln ab 2022/2024)
Neben den neuen Bestimmungen vom Juli 2025 gelten bereits seit 2022 und 2024 weitere wichtige Regeln:
Tagfahrlicht für alle Elektrovelos (seit April 2022)
- Alle e-Bikes müssen mit Tagfahrlicht ausgestattet sein
- Das Licht muss auf allen öffentlich zugänglichen Strassen, Wegen und Trails montiert sein
- Busse bei Fehlen: 20 Franken
Tempolimits für Elektrovelos (seit April 2022)
- Signalisierte Höchstgeschwindigkeiten (z.B. Tempo 30, Begegnungszonen) gelten jetzt auch für e-Bike-Fahrer:innen
- Zuwiderhandlung: 30 Franken Busse
- Dies gilt unabhängig davon, ob du ein Tacho hast oder nicht
Tachopflicht für schnelle e-Bikes (ab April 2024)
- Alle neuen, schnellen e-Bikes (bis 45 km/h) müssen ab April 2024 mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein
- Wer sein schnelles e-Bike vor April 2024 gekauft hat, hat bis 1. April 2027 Zeit zum Nachrüsten
Noch Fragen?
Die neuen Regelungen sind vielleicht auf den ersten Blick komplex aber sie alle verfolgen ein gemeinsames Ziel: mehr Sicherheit und mehr Flexibilität im Veloverkehr.
Hast du Fragen zu den neuen Regeln oder deinem e-Bike? Wir helfen gerne weiter!
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